1. Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist das Computerprogramm wie ausgeliefert
(auf Diskette/CD, als E-Mail-Attachment oder Dateidownload),
die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung, sowie sonstiges
zugehöriges schriftliches oder Online-Material. Dies wird im
Folgenden als "Software" bezeichnet. Ich (Falko Schmidt, im
folgenden als Softwareentwickler bezeichnet) mache darauf aufmerksam,
dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware
zu erstellen, die in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei
arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software,
die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzeranleitung
grundsätzlich brauchbar ist.
2. Umfang der Benutzung / Vervielfältigung
Ihre MatheMatch-Software darf gerne
kopiert und weiter verschenkt werden, sowie auf anderen,
weiteren Computern genutzt werden. Ist Ihre MatheMatch-Software
als vollVersion freigeschaltet worden, ist sie nur auf diesem
Computer nutzbar d.h. eine Einzelplatzlizenz. Nach einer Neuinstallation
des Rechners ist ihr MatheMatch-Freischalt-Key ungültig geworden.
Sie müssen dann einen neuen MatheMatch-Key beantragen, wobei
Ihnen keine erneuten Freischaltkosten für den Key berechnet
werden.
Dies gilt jedoch NICHT für Schullizenzpakete.
Bitte beachten Sie dort die gesonderten Nutzungsbestimmungen.
3. Besondere Beschränkungen
Dem Lizenznehmer ist untersagt: a) ohne vorherige schriftliche
Einwilligung des Softwareentwicklers die Software abzuändern,
zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu
disassemblieren. b) von der Software abgeleitete Werke zu erstellen
oder das schriftliche Material zu vervielfältigen. c) das schriftliche
Material zu übersetzen oder abzuändern, oder vom schriftlichen
Material abgeleitete Werke zu erstellen.
4. Inhaberschaft an Rechten
Sie erhalten mit dem Erwerb des MatheMatch-vollVersion-Produktes
nur Eigentum an dem physischen Datenträger auf dem die Software
aufgezeichnet ist, beziehungsweise an den gelieferten Dateien.
Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht
verbunden. Der Softwareentwickler behält sich insbesondere alle
Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte
an der MatheMatch-vollVersion-Software vor.
5. Übertragung des Benutzerrechtes
Das Recht zur Benutzung der vollVersion-Software kann nur mit
vorheriger schriftlicher Einwilligung des Softwareentwicklers
und nur unter den Bedingungen dieses Vertrages an einen Dritten
übertragen werden.
6. Dauer des Vertrages
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers
zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kündigung,
wenn er eine Bedingung dieses Vertrages verletzt. Bei Beendigung
des Nutzungsrechtes ist er verpflichtet, die Originaldiskette/CD
beziehungsweise Originaldateien und alle Kopien der Software,
einschließlich etwaiger abgeänderter Exemplare, sowie das schriftliche
Material zu vernichten.
7. Änderungen und Aktualisierungen
Der Softwareentwickler ist berechtigt, Aktualisierung der Software
nach eigenem Ermessen zu erstellen. Der Softwareentwickler ist
nicht verpflichtet, Aktualisierungen des Programms solchen Lizenznehmern
zur Verfügung zu stellen, die die kostenfreie MatheMatch-freeVersion
nutzen. Pflegeleistungen hinsichtlich der Software übernimmt
der Softwareentwickler nur für die jeweils aktuelle sowie die
unmittelbar vorangegangene Version der Software. Für ältere
Softwareversionen werden keine Pflegeleistungen geschuldet.
8. Gewährleistung und Haftung des Softwareentwicklers
a) Der Softwareentwickler gewährleistet gegenüber dem ursprünglichen
Lizenznehmer, dass zum Zeitpunkt der Übergabe die Datenträger,
auf denen die Software ausgeliefert wurde, beziehungsweise der
gelieferten Dateien und die mit der Software ausgelieferte Hardware
unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung
in Materialausführung fehlerfrei sind.
b) Sollte der Datenträger (Diskette/CD) oder die damit ausgelieferte
Hardware fehlerhaft sein, so kann der Erwerber Ersatzlieferung
währen der Gewährleistungszeit von 6 Monaten ab der Lieferung
verlangen. Er muss dazu die Diskette/CD, die eventuell mit ihr
ausgelieferte Hardware und dem schriftlichen Material, sowie
eine Kopie der Rechnung/Quittung an den Softwareentwickler oder
an den Händler, von dem das Produkt bezogen wurde, zurückgeben.
c) Aus den vorstehend unter 1. genannten Gründen übernimmt der
Softwareentwickler keine Haftung für die Fehlerfreiheit der
Software. Insbesondere übernimmt der Softwareentwickler keine
Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken
des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen
zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl
und die Folgen der Benutzung der Software, sowie der damit beabsichtigten
oder erzielten Ergebnisse trägt der Erwerber. Das gleiche gilt
für das die Software begleitende schriftliche Material. Ist
die Software nicht im Sinne von 1 grundsätzlich brauchbar, so
hat der Erwerber das Recht, den Vertrag rückgängig zu machen.
Das gleiche Recht hat der Softwareentwickler, wenn im Sinne
von 1 brauchbare Software mit angemessenem Aufwand nicht möglich
ist.
d) Der Softwareentwickler haftet nicht für Schäden, es sei denn,
dass ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens
des Softwareentwickler verursacht worden ist. Gegenüber Kaufleuten
wird die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine
Haftung wegen eventuell von dem Softwareentwickler zugesicherten
Eigenschaften bleibt unberührt. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden,
die nicht von der Zusicherung umfasst sind, ist ausgeschlossen.
9. spezielle Schullizenzen
Die Schule erhält eine speziell für Sie
registrierte Software auf CD-Rom zugeschickt. Die erhaltene
Software darf nur an Rechnern (PC's) der Schule verwendet werden.
Der Einsatz der Software auf unterschiedlichen Rechnern ist
beschränkt auf die Anzahl der erworbenen Softwarelizenzen. Das
Weitergeben dieser Software (z.B. an Schüler) ist untersagt.
d.h. die spezielle Softwarelizenz ist NICHT für den privaten
Gebrauch von Schülern und Lehrern zulässig.
10. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Flensburg.
Falls Sie Fragen zu diesem Lizenzvertrag haben, wenden Sie sich
bitte schriftlich an den Softwareentwickler: Falko Schmidt,
Glücksburger Str. 12, 24943 Flensburg - www.MatheMatch.de
